Was macht der Steuerberater ?

Buchhaltung, Bilanzen, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Steuererklärungen sowie Korrespondenz mit dem Finanzamt - alles Dinge, die Zeit Kosten und Sie von dem abhalten was Sie eigentlich machen wollen.

An dieser Stelle komme ich in Ihr Leben und unterstütze Sie in den Prozessen der Lohn- und Finanzbuchhaltung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und der Erstellung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen.

Übersicht:

•  Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltung

•  Prüfung von Steuerbescheiden

•  Führung von Rechtsbehelfen

•  Erstellung von Bilanzen zur Insolvenzeröffnung

•  Erstellung von Bilanzen im Insolvenzzeitraum

•  Ermittlung § 17 UStG bei Insolvenzeröffnung

•  Ermittlung § 55 IV InsO

•  Steuerliche Betreuung im vorläufigen Insolvenzzeitraum

•  Steuerliche Betreuung im Insolvenzzeitraum, sowie bei Eigenverwaltung

•  Begleitung von Betriebsprüfungen

•  Erstellung von Bilanzen nach § 4 I EStG und § 5 I EStG

•  Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 III EStG

•  Erstellung von Einkommensteuererklärungen

•  Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen

•  Gestaltungsberatung

•  Erstellung von Steuerhochrechnungen im betrieblichen und privaten Bereich

 

 

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